• notariat-aue-leistungen
  • notariat-aue-leistungen

Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft,

ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:
  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.

Notarielle
Leistungen

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Vorsorgende
Rechtspflege

Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Höchste
Qualität

Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.

Gleichmäßiger
Zugang

Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungs­gebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.

Notar Martin Michel in Aue-Bad Schlema

Tel: 03771 5672 0

E-Mail: info@notar-michel.de

Notar Martin Michel - Aue-Bad Schlema

"Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch.
Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte."


 D - 08280 Aue-Bad Schlema
 Schwarzenberger Straße 7
 03771 5672 0
 info@notar-michel.de

 Bürozeiten
 Montag-Donnerstag 8:00 – 17:30 Uhr
    Freitag 8:00 – 15:00 Uhr
 Termine sind außerhalb der Bürozeiten
    nach telefonischer Vereinbarung möglich

Session-Cookies, Dienste von Drittanbietern

Wir nutzen Session-Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite und werden nach Beenden des Browsers gelöscht.

Wir bieten auf unserer Website Dienste von Drittanbietern an. Dabei können personenbezogene Daten ggf. in Länder wie z.B. die USA weitergeleitet werden, die nicht über ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau verfügen.
Ausführliche Informationen zu den Diensten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie Änderungen in den "Cookie-Einstellungen" vornehmen.